Sie sind bindend für den Vorstand und die Geschäftsführung des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern und sollen den Mitgliedsorganisationen als Grundlage und Anregung für individuelle Regelungen dienen. Die entsprechenden Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Paritätischen unter <link http: www.paritaet-mv.de transparenz _blank external-link-new-window external link in new>www.paritaet-mv.de/transparenz
„Nach unserem Beitritt zur ‚Initiative Transparente Zivilgesellschaft‘ im Mai gehen wir mit den Governance Regelungen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Vertrauen“, sagt der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich Wilhelm Bluschke. Bei dem Governance Papier handele es sich nicht um neue Regelungen, sondern um die Dokumentation von bestehenden Transparenz- und Kontrollmechanismen.
Am Dienstag lädt der Verband seine Mitgliedsorganisationen zu einem Workshop „Transparenzinitiative und Corporate Governance“ in Güstrow ein. Hier sollen die Träger sozialer Einrichtungen über die vom Sozialministerium geplanten Änderungen zahlreicher Förderrichtlinien informiert werden und Hilfe bei der Umsetzung der Anforderungen bekommen. Eine neue Regelung in den Förderrichtlinien soll vom 1. Januar 2019 an alle Träger, die mehr als 25.000 Euro Landesförderung im Jahr erhalten, verpflichten, der Initiative Transparente Zivilgesellschaft beizutreten und zusätzlich trägerinterne Wohlverhaltensregelungen vorzuhalten.
„Das Interesse der Träger ist groß“, sagt Bluschke. „Es zeigt, dass die Vereine das Thema ernst nehmen. Alle wünschen sich rechtliche Klarheit sowohl im Verfahren um das Zuwendungsrecht, aber auch hinsichtlich der inhaltlichen Verbandsarbeit.“
In der Befragung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird immer wieder deutlich, dass nicht allen bekannt ist, welche Aufgaben die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege erfüllen. Deswegen begrüße der Paritätische auch den Vorstoß der Landesregierung, nun doch ein Wohlfahrtsgesetz auf den Weg zu bringen. „Der Paritätische sowie die gesamte LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. fordern schon seit Jahren klare gesetzliche Rahmenbedingungen, am besten in Form eines Wohlfahrtsgesetzes“, so Bluschke. Damit solle nicht nur die Finanzierung transparent gestaltet, sondern auch die Aufgabe der Wohlfahrtsverbände klar geregelt werden.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als <link file:14007 _blank download file>PDF.