Governane Regelungen und Transparenz

Wir leben die Grundsätze einer guten und transparenten Unternehmensführung und stellen diese in unseren "Governance Regelungen für den Landesverband des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern" übersichtlich und verständlich dar.

Unsere Governance Regelungen zum Download finden Sie hier.

Auf unserer Internetseite finden Sie wesentliche Informationen über die Strukturen, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung unseres Verbandes. Weitere Informationen finden Sie in der Transparenzdatenbank des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gebräuchliche Kurzformen sind
Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern
oder
Der PARITÄTISCHE MV

Sitz des Vereins ist Schwerin.

Die Anschrift unserer Geschäftsstelle lautet:
Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern
Gutenbergstr. 1
19061 Schwerin

Unser Verein wurde am 05.10.1990 in Schwerin gegründet und wird im Vereinsregister des Amtsgericht Schwerin unter der Vereinsregisternummer VR 299 geführt. Einen aktuellen Vereinsregisterauszug finden Sie hier.

Unsere Satzung zum Download finden Sie hier.

Aus der Satzung gehen unsere grundsätzlichen Ziele und Angebote hervor:

  • Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband ist anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. In ihm verbinden sich Vereinigungen der Freien Wohlfahrtspflege und Persönlichkeiten, um sachkundige und zeitgemäße Sozialarbeit zum Wohle der Gesellschaft und des Einzelnen.
  • Der Verband arbeitet aus humanitärer Verantwortung ohne konfessionelle und parteipolitische Bindungen. Er repräsentiert und fördert seine Mitglieder unter Wahrung der Selbständigkeit und Eigenart in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.
  • Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:
    • 1) Beratung und Information der Mitglieder
    • 2) Förderung der fachlich-methodischen Sozialarbeit
    • 3) Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Gesamtverband, den Gebietskörperschaften und den auf Landesebene tätigen Verbänden und Einrichtungen
    • 4) Aus- und Fortbildung haupt- und ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • 5) Weckung und Entwicklung wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Frauen, alte Menschen, Kranke und Behinderte
    • 6) Werbung für seine Aufgaben, Spendensammlungen und Bereitstellung von Hilfsmitteln
    • 7) Öffentlichkeitsarbeit über Arbeit und Ziele des Verbandes und seiner Mitglieder sowie über die Belange sozialer Arbeit
    • 8) Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern
    • 9) Pflege ehrenamtlicher Mitarbeit
    • 10) Vermittlung und Weitergabe von Zuschüssen und Darlehen zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke
    • 11) Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Wohlfahrtspflege

Eine Information über unsere Dienstleistungen für Mitglieder finden Sie hier.

Die Arbeit des Verbandes findet teilweise in regionalen Kreisgruppen statt. Die Kreisgruppen sind die Zusammenschlüsse unserer Mitglieder im jeweiligen Landkreis bzw. in den beiden kreisfreien Städten. Die Arbeit der Kreisgruppen wird von ehrenamtlichen Kreisvertreter/innen organisiert. Unsere Ordnung für die Arbeit der Kreisgruppen finden Sie hier.

Als Spitzenverband der Wohlfahrtspflege leiten wir unter anderem Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern an unsere Mitgliedsorganisationen weiter. Informationen über Förderkriterien zur Weiterleitung von Landesmitteln finden Sie hier.

Umfassende Informationen über unsere Tätigkeit finden Sie auf unserer Internetseite und in unseren Jahresberichten. Den aktuellen Jahresbericht des Paritätischen MV und die Jahresberichte der vergangenen Jahren finden Sie hier.

Beim Paritätischen MV waren im Berichtsjahr 2025 durchschnittlich 21 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die aktuell beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Paritätischen MV finden Sie hier.

Der Paritätische MV erhält von folgenden jurisitischen oder natürlichen Personen jährliche Zuwendungen die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

Alle anderen jährlichen Zuwendungen von einzelnen natürlichen oder juristischen Personen liegen unter fünf Prozent der gesamten Jahreseinnahmen.