Fachbereich Betreuungsrecht

Wir beraten Betreuungsvereine und staatlich bestellte Betreuer

Wenn ein Mensch aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erhält er eine rechtliche Vertretung. Die kann ehrenamtlich von beispielsweise Familienangehörigen übernommen werden, oder professionell von einer selbstständigen Betreuungsperson oder von einem Betreuungsverein. Die Betreuungsvereine zeichnen sich durch eine hohe fachliche Kompetenz aus und haben bei ihrer Arbeit stets das Wohl des betreuten Menschen im Blick.

Betreuungsvereine übernehmen so genannte Querschnittsaufgaben, wie die Gewinnung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Betreuungsvereine leisten einen entscheidenen Beitrag zur Vermeidung von Betreuung, indem sie in Veranstaltungen und Beratungsgesprächen über Vorsorgevollmachten informieren.

Wir beraten und unterstützen unsere Mitglieder in dem oben genannten Tätigkeitsfeld durch das Aufbereiten aktueller Fachinformationen und organisiert in regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen den fachlichen Austausch.

Zur Förderung und zum Ausbau der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung setzen wir uns auf Landesebene für eine verlässliche und hinreichende Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ein.

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Anprechpartner*in

Regina Schönowski

Kinder- und Jugendhilfe / Bildung
0385 59221-18
E-Mail schreiben an Regina Schönowski