Freiwilligendienste beim Paritätischen MV

Rahmenbedingungen für BFD und FSJ

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sind gesetzlich geregelt. Beide Freiwilligendienste haben den Charakter einer praktischen Hilfstätigkeit und sind arbeitsmarktneutral. Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer Vereinbarung. Die Freiwilligen und ihr Handeln stehen im Mittelpunkt. In diesem Kontext versteht sich der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern als Partner, Vermittler und Dienstleister.

Rahmenbedingungen und Leistungen

Alter unter 27 Jahre ab 27 Jahre
Dauer In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.
Beginn jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind aber auch danach noch möglich. jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind auch danach noch möglich.
Arbeitszeit maximal 40 Stunden in der Woche / je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst 20,5 - 40 Stunden in der Woche je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst
Leistungen ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Anspruch auf Kindergeld sowie Waisen- und Halbwaisenrente bleibt erhalten / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis
Urlaub gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen (i.d.R. 27 Werktagen) im Jahr / u18: Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr
Seminartage 25 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten 12 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten
Dienstart Freiwilliges Soziales Jahr gem. Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)/ Bundesfreiwilligendienst „u27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Bundesfreiwilligendienst „ü27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

Pädagogische Begleitung

In den Freiwilligendiensten steht das Lebenslange Lernen im Vordergrund. Kernpunkt ist dabei die Verbindung von einem praktischen Einsatz in sozialen Einrichtungen und der pädagogischen Begleitung. Somit erhalten die Freiwilligen während des praktischen Einsatzes eine persönliche Anleitung von Fachkräften in der Einsatzstelle. Daneben finden für alle Freiwilligen begleitende Seminartage und -wochen statt. Informationen zu den Seminartagen und -wochen lesen.