Freiwilligendienste beim Paritätischen MV
Rahmenbedingungen für BFD und FSJ
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sind gesetzlich geregelt. Beide Freiwilligendienste haben den Charakter einer praktischen Hilfstätigkeit und sind arbeitsmarktneutral. Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer Vereinbarung. Die Freiwilligen und ihr Handeln stehen im Mittelpunkt. In diesem Kontext versteht sich der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern als Partner, Vermittler und Dienstleister.
Rahmenbedingungen und Leistungen
Alter | unter 27 Jahre | ab 27 Jahre |
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Dauer | In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. | In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. |
Beginn | jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind aber auch danach noch möglich. | jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind auch danach noch möglich. |
Arbeitszeit | maximal 40 Stunden in der Woche / je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst | 20,5 - 40 Stunden in der Woche je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst |
Leistungen | ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Anspruch auf Kindergeld sowie Waisen- und Halbwaisenrente bleibt erhalten / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis | ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis |
Urlaub | gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen (i.d.R. 27 Werktagen) im Jahr / u18: Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes | gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr |
Seminartage | 25 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten | 12 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten |
Dienstart | Freiwilliges Soziales Jahr gem. Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)/ Bundesfreiwilligendienst „u27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) | Bundesfreiwilligendienst „ü27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Pädagogische Begleitung
In den Freiwilligendiensten steht das Lebenslange Lernen im Vordergrund. Kernpunkt ist dabei die Verbindung von einem praktischen Einsatz in sozialen Einrichtungen und der pädagogischen Begleitung. Somit erhalten die Freiwilligen während des praktischen Einsatzes eine persönliche Anleitung von Fachkräften in der Einsatzstelle. Daneben finden für alle Freiwilligen begleitende Seminartage und -wochen statt. Informationen zu den Seminartagen und -wochen lesen.