Stiftung Deutsches Hilfswerk - Förderungen der Deutschen Fernsehlotterie

Welche Projekte werden gefördert?

Über das Deutsche Hilfswerk fließen die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträge in soziale Projekte in ganz Deutschland. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter. Darüber hinaus ist es der Stiftung wichtig, dass die Förderprojekte das Gemeinwesen in unserem Land stärken – sie fördert Projekte für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.

Förderfinder

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hat seinen „Förderfinder“ auf der Webseite mit den entsprechenden Förderrichtlinie hinterlegt.

Bevor Sie den Antrag anlegen, müssen Sie Ihre Organisation vom DHW prüfen lassen (Organisationsprüfung). Ihre Organisation muss sich der Zielsetzung der Stiftung verpflichtet fühlen und mindestens einen Satzungszweck mit ihr teilen. Die Satzungs-Synchronität muss sich dabei sowohl aus der Satzung selbst als auch aus dem aktuellen Freistellungsbescheid ergeben.

Beantragung einer Förderung

Zweimal jährlich beraten das Kuratorium sowie der Vorstand über Anträge auf Fördermittel der Fernsehlotterie des Deutschen Hilfswerkes (DHW).

Die Anträge bzw. Bewerbungen um eine Förderung werden direkt im Antragssystem ohne eine Vorprüfung durch unseren Landes- und Bundesverband gestellt. Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich. Die kommende Frist zur Einreichung von Bewerbungen läuft vom 01. November bis zum 21. Dezember 2023. 

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 14. Dezember 2023 durch die Stiftung positiv geprüft wurden. Da diese Prüfung i.d.R. bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann, bitten wir Sie, Ihre Organisationsdaten rechtzeitig im Förderportal einzureichen.

Der Beginn der Maßnahme vor Bewilligung ist nicht möglich.