Einsatzstelle werden

Anerkennungsverfahren und Stellenbesetzung

Sie haben Interesse daran, als Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst zur Verfügung zu stehen? Bei Bedarf stellen wir Ihnen für eine Erstinformation Unterlagen zur Verfügung oder beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Haben Sie sich über Nutzen, Chancen und Anforderungen eines Freiwilligendienstes informiert, können wir gemeinsam den Prozess zur Anerkennung als Einsatzstelle bzw. die Aufnahme als solche beim Paritätischen initiieren. 

Hier gehts zu informationen über Nutzen, Chancen und Anforderungen eines Freiwilligendienstes.

Wie kann man Einsatzstelle werden?

Für die Besetzung von Freiwilligenplätzen durch den Paritätischen ist die Anerkennung als Einsatzstelle grundlegende Voraussetzung.

Das Verfahren zur Anerkennung und Stellenbesetzung verläuft in 3 Schritten:

  1. Anerkennung als Einsatzstelle
  2. Meldung des Bedarfs an den Paritätischen MV
  3. Vermittlungsverfahren und Stellenbesetzung

Wann kann man Einsatzstelle werden?

Die Anerkennung als Einsatzstelle im BFD ist jederzeit möglich. Durch die zwingend notwendige Anerkennung von Einsatzstellen im BFD durch das BAFzA sollte die Anerkennung mittelfristig geplant werden. Wir unterstützen Sie bei diesem Antrag gern.

Die Anerkennung als Einsatzstelle im FSJ erfolgt in der Regel im Rahmen der Bedarfsabfrage für den ausgeschriebenen Zeitraum. Wer einmal als FSJ-Einsatzstelle anerkannt wurde, stellt in der Regel vereinfachte Folgeanträge. Diese dienen vornehmlich der Übersicht und Aktualität vorliegender Daten.