„Wir begrüßen das neue Personalbemessungssystem“, sagt der Geschäftsführer des Paritätischen MV, Dieter Eichler. Die starre Fachkraftquote von 50 Prozent fällt zugunsten eines differenzierten Personalmixes, der sich an der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert. Es ermöglicht den Einrichtungen, deutlich mehr Pflegekräfte einzustellen als vorher.“
Allerdings müssten in Mecklenburg-Vorpommern neben den klassischen Fachkräften wesentlich mehr Pflegekräfte ausgebildet werden. Es fehlen aber Ausbildungsplätze: „Die 200 Plätze in der landesrechtlichen Ausbildung zur Pflegekraft müssten verdoppelt werden“, so Eichler. Nur so könne sichergestellt werden, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels qualifizierte Pflegekräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, um die steigenden Anforderungen an die stationäre Pflege zu bewältigen.
Grundlage für die neue Personalbemessung ist die so genannte Rothgang-Studie der Uni Bremen. Die beiden Haupterkenntnisse der Studie aus dem Jahr 2020 – der Personalmix aus Pflegefachkräften und Pflegekräften sowie die Notwendigkeit, mehr Pflegekräfte mit landesrechtlichem Abschluss auszubilden – werden mit diesem Personalbemessungssystem umgesetzt.
„Die Mehrpersonalisierung und der differenzierte Einsatz in Qualifikationsstufen sind nicht von heute auf morgen umsetzbar“, so Eichler. „Das Ganze ist ein Prozess, der sich über fünf bis zehn Jahre strecken wird. Das neue System ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Pflegeversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelungen müssen aber sukzessive weiter entwickelt werden.“
Einen weiteren Punkt betont der Landesgeschäftsführer: „Die Kosten dieser Ausbildung dürfen künftig nicht mehr zu finanziellen Lasten der versorgten Pflegebedürftigen gehen. Die Pflegeausbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss durch die Landes- und Bundespolitik entsprechend gestaltet werden.“
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