Der Paritätische unterstützt Erwerbslosenparlament bei Einsatz für Langzeitarbeitslose und fordert mehr Engagement von Land und Unternehmen

Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern würdigt anlässlich der 22. Tagung des Erwerbslosenparlamentes des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin das langjährige Engagement des Netzwerkes gegen Langzeitarbeitslosigkeit und fordert mehr Unterstützung von Land und Unternehmen.

Anfang des Jahres ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten. „Das Förderinstrument mit dem Ziel, den sozialen Arbeitsmarkt durch die Integration Langzeitarbeitsloser anzukurbeln, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung“, sagt der Vorsitzende des Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich Wilhelm Bluschke. Zahlenmäßig sei es bisher eher verhalten angelaufen: „774 Frauen und Männer wurden laut Bundesagentur für Arbeit bis September in Mecklenburg-Vorpommern durch das Programm gefördert“, so Bluschke. Trotzdem könne man diese Bilanz positiv bewerten, denn die Zahlen liegen deutlich über den Werten vergleichbarer Sonderprogramme. Im gleichen Zeitraum 2018 wurden 158 Menschen weniger gefördert. „Die Steigerung reicht natürlich noch nicht aus, stimmt aber durchaus hoffnungsvoll“, so der Verbandsvorsitzende. 

Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen beziehen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch knapp 37.000 Männer und Frauen Harz IV. Mehr als jeder dritte Erwerbslose ist langzeitarbeitslos. Mit dem Teilhabechancengesetz sind zum 1. Januar 2019 im Hartz-IV-System zwei neue Förderinstrumente eingeführt worden. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber. „Diese umfassen die reinen Lohnkosten, darüber hinausgehende Kosten sind nicht förderfähig“, so Bluschke. „Es sind weitere Aktivitäten von Land und Unternehmen erforderlich, damit sich mehr Unternehmen an dem Programm beteiligen und Langzeitarbeitslosen eine Chance geben“, meint Bluschke. „Auch könnte das Land einspringen und mit einem ergänzenden Förderprogramm Kosten erstatten, die nicht vom Lohnkostenzuschuss umfasst sind.“ 

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels seien die neuen Fördermöglichkeiten wichtige Instrumente, um soziale Teilhabe und eine langfristige Arbeitsmarktperspektive zu ermöglichen. „Die Instrumente müssen nun von allen Beteiligten so angewendet werden, dass sie erfolgreich wirken können“, fordert Bluschke.

Der PARITÄTISCHE Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind mehr als 200 gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie sind in der Kinder,- Jugend- Familien- und Altenhilfe, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, in der Behindertenhilfe, der Migrantenhilfe, der Aids-Hilfe, der Drogen- und Suchthilfe, Betreuung und Beratung von Langzeitarbeitslosen, in der Gesundheitsförderung sowie Selbsthilfe und Frei-willigendienste tätig. In den Einrichtungen und Diensten arbeiten ca.17.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese werden von etwa 4.000 Ehrenamtlichen aktiv unterstützt.

 

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