Weitere Forderungen zur Personalkostenübernahme bei Testungen in der Eingliederungshilfe

Die BAGFW begrüßt den Beschluss zur Übernahme der Personalkosten in der Eingliederungshilfe. Dennoch werden Nachbesserungen des Beschlusses gefordert.

BAGFW begrüßt Refinanzierung der Testkosten in Eingliederungshilfe und fordert rückwirkende Erstattung
Am 8. Februar 2021 schrieb die BAGFW an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass sie ausdrücklich die mit der Änderungsverordnung der Coronavirustest-Verordnung (TestVO) vom 27. Januar 2021 endlich geregelte Refinanzierung der Testkosten in der Eingliederungshilfe begrüßt und dass die Beitragszahler*innen nicht belastet werden. Die BAGFW hatte sich seit Herbst 2020 dafür eingesetzt. Dennoch wird in dem Schreiben das Bedauern ausgedrückt, dass die Erstattung der entstandenen Personalkosten nicht rückwirkend zum November 2020 vorgesehen ist.

Daher fordert die BAGFW eine Refinanzierung der Personalkosten ab dem 30. November 2020, da die bisherige Regelung eine Ungleichbehandlung zur Pflege bedeute.

Regelungslücke bei refinazierbaren Tests muss geschlossen werden
Ergänzend wird in dem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die refinanzierten 20 PoC-Tests pro Klient*in pro Monat für ambulante Dienste für Assistenzleistungen von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend sind. Aufgrund von individuellen Versorgungssituationen würden bis zu 80 PoC-Tests pro Klient*in pro Monat verbraucht werden, die bisher nicht refinanziert werden. Diese Regelungslücke muss dringend geschlossen werden.

Eine Rückmeldung zu diesem Schreiben ist bisher nicht erfolgt. Wir werden unsere Mitglieder erneut informieren, sofern uns weitere Informationen vorliegen.