Mit dem Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro unterstützt der Landesregierung MV Vereine, gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist.
Das LAGuS ist für die Umsetzung der für die Wohlfahrtspflege relevanten Hilfsangebote zuständig. Auf der entsprechenden Internetseite des LAGuS (https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV%E2%80%93Schutzfonds) finden sich seit Kurzem folgende neue Förderrichtlinien und Antragsformulare:
- Säule 2.1 Sozialfonds: Hilfen für "Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie mit einem angeschlossenen Beherbergungsbetrieb"
Antragsberechtigt sind u.a. Jugendbildungseinrichtungen mit angeschlossenem Beherbergungsbetrieb, Jugendherbergen und Schullandheime.
- Säule 3.3 Sozialfonds: Hilfen für "Einrichtungen für Familien“
Antragsberechtigt sind u.a. Familienzentren, Eltern-Kind-Zentren, Kinder- und Familienzentren, Stadtteil- und Begegnungseinrichtungen, Lokale Bündnisse für Familien und Einrichtungen der Familienbildung). Mehrgenerationenhäuser, die durch das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden sowie nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz geförderte Einrichtungen sind nicht förderberechtigt.
Noch nicht veröffentlicht sind die in Aussicht gestellten Fördergrundsätze für die Säule 6.1 (Erstattung von wegfallenden Leistungen außerhalb des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes) und Säule 6.3 (Hygiene- und Schutzausrüstungen für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung).