Die Verordnung der Landesregierung MV zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Corona-Virus in MV - Corona-LVO MV beinhaltet zahlreiche Regelungen und Einschränkungen zum Kontaktverbot im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Verordnung wurde am 08.05.2020 erlassen und wurde bislang wie folgt geändert:
Durch die erste Änderung vom 13.05.2020 wurden die Einreisebeschränkungen und Auflagen zur touristischen Beherbergung (auch für Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte) geändert. Die Änderung finden Sie hier.
Die zweite Änderung vom 19.05.2020 betraf u.a. Regelungen für Fahrschulen und Freizeiteinrichtungen, Belegungsregelung für Reha-Einrichtungen (siehe § 5 Abs. 9, Satz 2 der neuen VO) und eine Lockerungen für öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (siehe § 8 Abs 2 neue VO). Die Änderung finden Sie hier.
Die dritte Änderung vom 20.05.2020 betraf Regelungen für Glaubensgemeinschaften (Lockerung der Zugangsbeschränkung für Kirchen, Moscheen, etc.). Die Änderung finden Sie hier.
Alle für den sozialen Bereich relevanten Verordnungen, die im Rahmen der Corona-Pandiemie erlassen wurden, finden unsere Mitglieder im Internbereich unserer Internetseite.