Im Sozialfonds des Landes MV wurden die Förderbedingungen für die Säule 6.2 - "Anerkennungsprämien für Angehörige von Menschen mit Behinderung und pflegebedürftiger Personen" veröffentlicht.
Die Prämie ist als Anerkennung für Menschen gedacht, die zur Kompensation von coronabedingten Schließungen der Tagespflege die Pflege, Versorgung oder Betreuung in der eigenen Häuslichkeit für pflegebedürftige Angehörige übernommen haben. Gleiches gilt für die Übernahme der Betreuung eines angehörigen Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit, der bis zur Corona-Pandemie bedingten Schließung regelmäßig eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), eine Tagesfördergruppe an einer WfbM, eine Tagesstätte für Menschen mit Behinderungen oder andere tagesstrukturierende Einrichtungen besucht oder vergleichbare Angebote in Anspruch genommen hat.
Zuwendungsberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Höhe der möglichen Zuwendung beträgt pauschal 500 Euro je betreuter Person.
Die Förderbedingungen und die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite des LAGuS: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV%E2%80%93Schutzfonds