Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren. Dies gilt auch für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit.
Formulare und Muster für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit finden Sie hier :
- Formular zur Datenerhebung pro Maßnahme/Angebot (25.05.2020)
- Formulierungsvorschlag „Datenschutzinformation zur Erfüllung der Vorgaben aus der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (25.05.2020)
Um die Verfahren möglich einfach zu halten, wird empfohlen, alle Listen in Papierform zu führen.
Die Hinweise und Formulare wurden aufgrund der am 11. Mai 2020 zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Änderungen aufgrund neuer Bestimmungen oder Abstimmungen mit anderen Behörden behält sich der Landesdatenschutzbeauftragte vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeausftragen MV (25.05.2020) unter:
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/Corona