Vorlage zur Datenerhebung für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat Vorschläge veröffentlicht, wie für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit die Anforderungen aus der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen mit datenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.

Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren. Dies gilt auch für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit.

Formulare und Muster für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit finden Sie hier :

Um die Verfahren möglich einfach zu halten, wird empfohlen, alle Listen in Papierform zu führen.

Die Hinweise und Formulare wurden aufgrund der am 11. Mai 2020 zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Änderungen aufgrund neuer Bestimmungen oder Abstimmungen mit anderen Behörden behält sich der Landesdatenschutzbeauftragte vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeausftragen MV (25.05.2020) unter:

https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/Corona