Schutzstandards für Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben

Im Rahmen „Sicherer Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, dem Tourismusverband und dem DJH Schutzstandards für Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben entwickelt.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um acht Regeln. Die Schutzstandards werden laufend an die aktuellen Erfordernisse, insbesondere die Festlegungen im MV-Plan der Landesregierung angepasst.

Diese und weitere Schutzstandards für Teilbranchen sind abrufbar unter https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche

Für branchenübergreifende und öffentliche Bereiche wie z.B. Spiel-und Freizeitanlagen, Dienstleistungsangebote, Veranstaltungen, Feiern u. a. gelten im weiteren die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen und Verfügungen.

Im Überblick: 8 Regeln für Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben (20.05.2020)

1. Vorab-Gästeinformation über Einschränkungen/veränderte Bedingungen zur Nutzung des Angebotes

2. Entfernung von nicht benötigten Spielgeräten, um die Reinigung zu erleichtern

3. Vorabbuchung empfehlenswert (kleine Gruppengrößen, 5 bis max. 10 Kinder)

4. Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdaten der Gäste bei Anreise / Eintritt

5. Einhaltung der Abstandsregeln in öffentlichen Bereichen, vorrangig Outdoor-Angebote und Angebote im Familienkreis

6. Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften in allen Bereichen

7. Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Gästekontakt

8. Abstandsregelungen und Hygieneinformationen durch optische Hilfsmittel auch für Kinder verständlich darstellen

Die Schutzstandards "Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben finden Sie unter:

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/Schutzstandards-Kindereinrichtungen-MV.pdf