Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um acht Regeln. Die Schutzstandards werden laufend an die aktuellen Erfordernisse, insbesondere die Festlegungen im MV-Plan der Landesregierung angepasst.
Diese und weitere Schutzstandards für Teilbranchen sind abrufbar unter https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche
Für branchenübergreifende und öffentliche Bereiche wie z.B. Spiel-und Freizeitanlagen, Dienstleistungsangebote, Veranstaltungen, Feiern u. a. gelten im weiteren die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen und Verfügungen.
Im Überblick: 8 Regeln für Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben (20.05.2020)
1. Vorab-Gästeinformation über Einschränkungen/veränderte Bedingungen zur Nutzung des Angebotes
2. Entfernung von nicht benötigten Spielgeräten, um die Reinigung zu erleichtern
3. Vorabbuchung empfehlenswert (kleine Gruppengrößen, 5 bis max. 10 Kinder)
4. Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdaten der Gäste bei Anreise / Eintritt
5. Einhaltung der Abstandsregeln in öffentlichen Bereichen, vorrangig Outdoor-Angebote und Angebote im Familienkreis
6. Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften in allen Bereichen
7. Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Gästekontakt
8. Abstandsregelungen und Hygieneinformationen durch optische Hilfsmittel auch für Kinder verständlich darstellen
Die Schutzstandards "Kindereinrichtungen in Tourismusbetrieben finden Sie unter: