Aktuell kehrt das öffentliche Leben langsam wieder zurück und immer mehr Betriebe und soziale Einrichtungen dürfen öffnen. Der Landesdatenschutzbeauftragte will dazu beitragen, einerseits das Infektionsgeschehen einzudämmen, Mitarbeiter*innen sowie Kund*innen zu schützen und gleichzeitig das Unternehmen, soziale und kulturelle Angebote zu retten.
Hierzu macht der Landesdatenschutzbeauftragte Vorschläge, wie die Anforderungen aus der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen mit datenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.
Formulare und Muster fürVeranstaltungen finden Sie hier :
- Vorlage für Info-Blatt zur Datenerhebung im Rahmen von Veranstaltungen (25.05.2020)
- Vorlage zur Datenerhebung im Rahmen von Veranstaltungen (25.05.2020)
Um die Verfahren möglichst einfach zu halten, wird empfohlen, alle Listen in Papierform zu führen.
Die Hinweise und Formulare wurden aufgrund der am 11.Mai 2020 zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Änderungen aufgrund neuer Bestimmungen oder Abstimmungen mit anderen Behörden behält sich der Landesdatenschutzbeauftragte vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeausftragen MV (25.05.2020) unter:
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/Corona