Verlängerung Pflegeschutzschirm

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich um ein weiteres Quartal bis zum 30. Juni 2022 zugestimmt.

Die Verlängerung des Pflegeschutzschirms ist durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf Grundlage von § 152 SGB XI erfolgt. Fortgeführt werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung
  • Pflegebegutachtungen sind weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich
  • Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden
  • Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für 20 Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die Verordnung als Bundesrats-Drucksache finden Sie hier.