Verlängerung der Corona-Regelungen im Vereinsrecht

Im März 2020 wurden von der Bundesregierung Erleichterungen im Vereinsrecht geschaffen. Die Regelungen ermöglichen virtuelle Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassung durch die Mitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren. Die entsprechenden Regelungen wurden jetzt bis Ende 2021 verlängert.

Die erleichterten Regelungen für Vereine finden sich in § 5 des "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG)".

Die Regelungen waren ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 20. Oktober 2020 wurden die Regelungen jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die genannte Verlängerungs-Verordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen über die erleichterten Regelungen und die Möglichkeiten zur Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen und Beschlüssen im Umlaufverfahren finden Mitglieder des Paritätischen MV im Internbereich unserer Internetseite in der Rubrik Corona => Vereinsrecht.