Die erleichterten Regelungen für Vereine finden sich in § 5 des "Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG)".
Die Regelungen waren ursprünglich bis Ende 2020 befristet. Durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 20. Oktober 2020 wurden die Regelungen jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die genannte Verlängerungs-Verordnung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die erleichterten Regelungen und die Möglichkeiten zur Durchführung von virtuellen Mitgliederversammlungen und Beschlüssen im Umlaufverfahren finden Mitglieder des Paritätischen MV im Internbereich unserer Internetseite in der Rubrik Corona => Vereinsrecht.