Durch die seit 2. November 2020 geltende Corona-Landesverordnung sind Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich untersagt. Durch dieses Verbot können Vereine in MV – zumindest im Monat November – keine Mitgliederversammlungen durchführen.
In einer aktuellen Handreichung erläutert der Paritätische MV, welche Möglichkeiten Vereine haben, um Mitgliederversammlungen bis Ende 2021 digital durchzuführen (z.B. als Videokonferenz) und Vereinsbeschlüsse im schriftlichen Abstimmungsverfahren herbeizuführen. Darüber hinaus erläutern wir, was bei der Verschiebung einer Mitgliederversammlung in das nächste Jahr zu beachten ist. Die Handreichung des Paritätischen finden Sie hier.
Die Ehrenamtsstiftung MV veranstaltet zu diesem Thema am 19.11.2020 eine Online-Schulung. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/weiterbildung-austausch/angebote/2020/vereinsarbeit-im-corona-modus-19.11.2020-online/index.html