Der Beschluss wurde am 6. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Sonderregelungen gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021. In Abhängigkeit zum Pandemiegeschehen in Deutschland können die Sonderregelungen vom G-BA verlängert werden.
Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an. Die beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich folgender ärztlich verordneten Leistungen:
- telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Oktober 2020)
- Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten (seit Frühjahr 2020).
Folgende Sonderregelungen wurden nun beschlossen:
- Videobehandlung
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
- Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
Die Veröffentlichung des GBA-Beschlusses finden Sie unter dem folgenden Link: BAnz AT 06.11.2020 B2 oder über die Homepage des G-BA: https://www.g-ba.de/beschluesse/4531/
Die Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter dem folgenden Link.