Urlaubsanspruch für Zeiten ohne Arbeitsleistung?

Bislang entsprach es gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung war. Infolge von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus jüngerer Zeit ist dies nun aber in Bewegung gekommen.

Der Urlaubsanspruch stand nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht hat. Die Fachinformation zum Urlaubsanspruch für Zeiten ohne Arbeitsleistung referiert die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu.

Dr. Ingo Vollgraf, Der Paritätische Gesamtverband