Der Urlaubsanspruch stand nicht unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht hat. Die Fachinformation zum Urlaubsanspruch für Zeiten ohne Arbeitsleistung referiert die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu.
Dr. Ingo Vollgraf, Der Paritätische Gesamtverband