Die BAGFW begrüßt weiterhin die inklusive Programmatik als Schritt in die richtige Richtung, tritt aber für eine verbindlichere Umsetzung ein. Die BAGFW macht deutlich, dass eine inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII nicht kostenneutral zu gestalten ist. Künftige Lösungen müssen von Zuständigkeitsfragen die komplexe Situation von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen und ihren Familien besser berücksichtigen.
Daher fordert die BAGFW:
1. Das Inkrafttreten der Gesamtzuständigkeit des SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen ist spätestens zum 1. Januar 2028 in § 10 SGB VIII ohne Bedingung, verbindlich zu normieren.
2. Das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Lösung muss unabhängig von der angedachten Evaluation unverzüglich beginnen. Zugleich sind die Einschränkungen des Art. 9 KJSG zu streichen. Mit dem zu schaffenden Bundesgesetz muss die Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und ihrer Familien angestrebt und die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII ermöglicht werden. Verschlechterungen zum Status quo sind umgekehrt auszuschließen. Notwendige finanzielle Aufwendungen zur Umsetzung sind zu garantieren und über Bund, Länder und Kommunen abzusichern.
3. Die Verfahrenslotsen sind sofort mit Inkrafttreten des KJSG einzuführen. Ihre strukturelle Unabhängigkeit ist sicherzustellen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf den Leistungsbereich des SGB IX und die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen zu beschränken.
4. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, ihre Fachverbände und Mitglieder sowie andere Interessenvertretungen sind in den Gestaltungs- und Umsetzungsprozess einer inklusiven Lösung verbindlich einzubeziehen.
Darüberhinaus macht die BAGFW Vorschläge im Hinblick auf weitere einzelne Regelungen.
Die Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf eines neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.