Neue Corona-Landesverordnung veröffentlicht

Am 1. November 2020 hat die Landesregierung MV die neue Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Die Verordnung sieht Einschränkungen für das öffentliche und private Leben vor. Für Vereine besonders relevant ist das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen aller Art bis Ende November.

Die neue Corona-Landesverordnung gilt seit dem 2. November 2020 und ersetzt die bisherige Corona-Lockerungsverordnung.

Für die Tätigkeitsfelder der Freien Wohlfahrtspflege erscheinen insbesondere folgende Regelungen relevant:  

  • Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich untersagt (§ 8 Abs. 1). Erlaubt bleiben nur die in § 8 Abs. 2 bis 8 genannten Ausnahmen (z.B. Veranstaltungen, die der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und Bildungsangebote, die zum Erwerb einer formalen Qualifikation führen, sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Versammlungsgesetz sind unter Auflagen möglich).
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch mit maximal zehn Personen gestattet (§ 1 Abs. 3). Gleiches gilt für Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in der privaten Häuslichkeit oder nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (§ 8 Abs. 7). Der öffentliche Raum ist laut FAQ der Landesregierung „vereinfacht gesagt alles, was außerhalb von privaten oder öffentlichen Gebäuden stattfindet.“
  • Einrichtungen, in denen Indoor-Freizeitaktivitäten stattfinden, sind für den Publikumsverkehr geschlossen (§ 2 Abs. 16)
  • Soziokulturellen Zentren sind für den Publikumsverkehr geschlossen (§ 2 Abs. 27)
  • Für öffentlich zugängliche Spielplätze und andere Spielplätze im Freien gelten Auflagen (§ 2 Abs. 17 und Anlage 17)
  • Der Trainings-, Spiel und Wettkampfbetrieb im Freizeitsportbereich ist untersagt, außer für Kinder- und Jugendsport (§ 2 Abs. 21 und Anlage 21)
  • Der Betrieb von Personalrestaurants und Kantinen ist zulässig (§ 3 Abs. 3)
  • Beherbergungsstätten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen (§ 4, Satz 1).
  • Alle Einreisen in das Gebiet von MV sind untersagt, außer für die in § 5 Abs. 2 bis 11 genannten Ausnahmen (z.B. Einreise weiter möglich für Menschen, die Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in MV haben, Reisen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Einreisen für zwingende notwendige und unaufschiebbare medizinische Anlässe bzw. unaufschiebbare medizinische Vorsorge oder Reha).
  • Besuchs- und Betretungsverbot für Krankenhäuser und Einrichtungen nach SGB V, außer für eine feste Kontaktperson oder durch eine Person pro Tag aus der Kernfamilie (§ 6 Abs. 11)
  • Die Verordnung ist gültig ab 2. November 2020
  • Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben darüber hinaus die Möglichkeit, regional zusätzliche bzw. ergänzende Auflagen zu erlassen. Bitte informieren Sie sich daher auf der Internetseite Ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt, welche Regelungen hier zusätzlich zur Corona-Landesverordnung zu beachten sind. Einen Link zu den relevanten Internetseiten der Kreise finden Sie hier: www.paritaet-mv.de/corona-kreisebene.

Ergänzend zur Corona-Landesverordnung sind die aktuelle Pflege- und Soziales Corona-Verordnung (u.a. mit Besuchs- und Betretensregelungen für die Eingliederungshilfe und Pflege und Regelungen für Beratungsstellen), die Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung, die Corona-Jugendhilfeverordnung, die Corona-Reha-Verordnung, die Corona-Quarantäne-Verordnungen und die Schul-Corona-Verordnung zu beachten. Mitglieder des Paritätischen MV finden alle genannten Verordnungen im Internbereich unserer Internetseite in der Rubrik Corona => Verordnungen MV.

Die Landesregierung hat eine zentrale Corona-Hotline eingereichtet, die unter Tel. 0385 – 588 11311 zur Verfügung steht (Mo. bis Fr. von  8:00 bis 17:00 Uhr und Sa. und So. von 10:00 bis 14:00 Uhr) und die FAQ-Seite der Landesregierung zum Corona-Virus und den Maßnahmen: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/.