Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um acht Regeln. Die Schutzstandards werden laufend an die aktuellen Erfordernisse, insbesondere die Festlegungen im MV-Plan der Landesregierung angepasst.
Diese und weitere Schutzstandards für Teilbranchen sind abrufbar unter https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche
Für branchenübergreifende und öffentliche Bereiche wie z.B. Spiel-und Freizeitanlagen, Dienstleistungsangebote, Veranstaltungen, Feiern u. a. gelten im weiteren die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen und Verfügungen.
Im Überblick: 8 Regeln für Veranstaltungen (20.05.2020)
1. Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehördeeinholen (abhängig von Veranstaltungsdetails)
2. Erfassung und Aufbewahrung der Teilnehmerdatengewährleisten (abhängig von Veranstaltungsdetails)
3. Begrenzungen der Teilnehmerzahl indoor/outdooreinhalten (abhängig von Veranstaltungsdetails)
4. Warteschlangen in allen Bereichen (z. B. Einlass, Garderobe, Sanitäreinrichtungen) vermeiden.
5. Besucherlenkung zur Abstandseinhaltung z. B. durch Einbahnstraßen-Wege, Abstandsmarkierungen.
6. Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt.
7. Abstandsregel in Steh-und Sitzbereichen, Empfehlung zu Mund-Nasen-Bedeckung für Gäste.
8. Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften mindestens alle zwei Stunden in Räumen mit Publikumsverkehr.
Die Schutzstandards "Veranstaltungen" finden Sie unter: