Schutzstandards für Veranstaltungen

Im Rahmen „Sicherer Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, dem Tourismusverband und dem DJH Schutzstandards für Veranstaltungen entwickelt.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um acht Regeln. Die Schutzstandards werden laufend an die aktuellen Erfordernisse, insbesondere die Festlegungen im MV-Plan der Landesregierung angepasst.

Diese und weitere Schutzstandards für Teilbranchen sind abrufbar unter https://tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche

Für branchenübergreifende und öffentliche Bereiche wie z.B. Spiel-und Freizeitanlagen, Dienstleistungsangebote, Veranstaltungen, Feiern u. a. gelten im weiteren die einschlägigen gesetzlichen Verordnungen und Verfügungen.

Im Überblick: 8 Regeln für Veranstaltungen (20.05.2020)

1. Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehördeeinholen (abhängig von Veranstaltungsdetails)

2. Erfassung und Aufbewahrung der Teilnehmerdatengewährleisten (abhängig von Veranstaltungsdetails)

3. Begrenzungen der Teilnehmerzahl indoor/outdooreinhalten (abhängig von Veranstaltungsdetails)

4. Warteschlangen in allen Bereichen (z. B. Einlass, Garderobe, Sanitäreinrichtungen) vermeiden.

5. Besucherlenkung zur Abstandseinhaltung z. B. durch Einbahnstraßen-Wege, Abstandsmarkierungen.

6. Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt.

7. Abstandsregel in Steh-und Sitzbereichen, Empfehlung zu Mund-Nasen-Bedeckung für Gäste.

8. Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften mindestens alle zwei Stunden in Räumen mit Publikumsverkehr.

Die Schutzstandards "Veranstaltungen" finden Sie unter:

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Inhalte/Schutzstandards-Veranstaltungen-MV.pdf