Schrittweise Aufnahme des Regelbetriebs für Reha-Einrichtungen in MV

Mit der neuen Verordnung des Wirtschaftsministeriums können Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 25. Mai 2020 ihren Betrieb unter Auflagen schrittweise wieder aufnehmen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat eine „Verordnung zur Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation“ erlassen.

Zuletzt waren die Reha-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich für medizinisch notwendige Behandlungen zugänglich. Präventive Behandlungen, wie z.B. im Rahmen von Mutter-Vater-Kind-Kuren, waren nicht möglich. Nun ist eine schrittweise Öffnung für den Regelbetrieb unter Einhaltung einer Kapazitätsbegrenzung und weiterer Auflagen möglich.

Die Verordnung sieht in Anlage 2 maximale Auslastungen in vier Zeitintervallen (Phase 1 bis Phase 4) vor. Zusätzlich definiert Anlage 1 der Verordnung für jede Einrichtung eine Risikostufe 1-3, die Konsequenzen für die zulässige Auslastungsquote hat. Die mögliche Auslastung beginnt aktuell mit 60 Prozent. Ab dem 27. Juli 2020 soll mit Eintritt von Phase 4 die volle Auslastung in allen Risikostufen möglich sein.

Voraussetzung für die Betriebsaufnahme ist ein Wiederaufnahmekonzept, das der zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist. Notwendiger Bestandteil des Konzepts ist eine Strategie zur Durchführung anlassbezogener Tests auf SARS-CoV-2. Außerdem müssen Einrichtungen besondere Infektionsschutzmaßnahmen durchführen, die in § 3 genannt werden. Hierzu zählt grundsätzlich die Unterbringung in Einzelzimmern sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. Gruppenaktivitäten sollen in kleinen Gruppen möglich sein.

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 20.05.2020 finden Sie hier.