Die Überarbeitung der MuG Tagespflege erfolgte unter Mitwirkung des Paritätischen Bundesverbands als Vertragspartner nach § 113 SGB XI in Arbeitsgruppen des Qualitätsausschuss Pflege. Die neuen MuG treten an Stelle der bisherigen Fassung von 2012. Berücksichtigt wurden u.a. das aktuelle Pflegeverständnis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Entwicklungen im Rahmen der entbürokratisierten Pflegedokumentation und diverse für die Tagespflege typische Merkmale für das Versorgungssetting, die sie insbesondere von der vollstationären Versorgung unterscheidet.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie hier als PDF. Die neuen MuG sind ebenfalls auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege eingestellt.