Dies erfolgt in Umsetzung von Vereinbarungen aus der Konzertierten Aktion Pflege, mit denen Vorgaben für die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI gesetzt worden waren. In den Konsultationsgesprächen zur Roadmap konnten die Leistungserbringerverbände u.a. folgende Themen erfolgreich platzieren:
- die Implementierungskonzepte im stationären Bereich werden getestet oder pilotiert
- die Betriebliche Gesundheitsförderung ist im Modellprojekt stationär enthalten
- klarere Forderungen an die Länder hinsichtlich der Verantwortung zur Schaffung von schulischen Ausbildungsplätze für QN 3 und erneuter Auftrag zur Harmonisierung der Ausbildungen
- Berücksichtigung des neuen Pflegeverständnisses im Kanon des neuen avisierten Aufgabenmixes und dies auch im Hinblick auf zu schaffende Implementierungskonzepte
- eine fortlaufende Bewertung des Arbeitsmarkts soll zumindest in gewissem Umfang erfolgen.
Es lässt sich feststellen, dass dieses Thema auch durch das BMG und das BMFSFJ mit Nachdruck verfolgt wird. Die mit der Roadmap beabsichtigten Maßnahmen führen insgesamt in die richtige Richtung. Allerdings wäre es aus Perspektive der Leistungserbringerverbände wünschenswert gewesen, dass anstehende Implementierungsprojekte zur Umsetzung des Personalbedarfsbemessungsinstruments bereits mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) an den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113 SGB XI übertragen werden. Dies ist nun nicht der Fall. Stattdessen wird die weitere Verantwortung der anstehenden Projekte insbesondere zu Gunsten der Pflegekassen verschoben werden. Allerdings wird den Spitzenverbänden eine Beiratsbeteiligung eingeräumt, die wahrgenommen wird.
Zeitplan
- Die Roadmap beginnt am 01. Januar 2021 mit der ersten Personalausbaustufe mit 20.000 zusätzlichen Pflegehilfs- und Assistenzkräften gemäß GPVG. Dies entspricht rd. 20 Prozent des zusätzlichen Personalbedarfs an Pflegehilfs- und -assistenzkräften auf Grundlage des Algorithmus 1.0 bei der aktuellen Anzahl der Pflegebedürftigen (726.900 Pflegebedürftige in vollstationärer Versorgung).
- Im zweiten Halbjahr 2021 sollen gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Roadmap in Kraft treten Es folgen die Erprobung der Konzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen und u.a. die Überprüfung der Wirkung bisheriger Maßnahmen.
- Es folgen die Entwicklung und Erprobung der Umsetzungskonzepte in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit einer Personalausstattung in Anlehnung an den Algorithmus 1.0 (abhängig von Entwicklung der pandemischen Lage).
- Mitte 2023 folgt eine zweite Personalausbaustufe verknüpft mit einer flächendeckenden Implementation von Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung.
- Ab 2025 folgt dann die Prüfung weiterer Personalausbaustufen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der begleitenden Evaluation und der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt, sowie die flächendeckende Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens unter Berücksichtigung eines überarbeiteten Algorithmus 2.0.
Die Roadmap finden Sie auf der Internetseite des BMG bei den Dokumenten zur Konzertierten Aktion Pflege.