Dies beruht auf einer übereinstimmenden Empfehlung des GKV-Spitzenverbands, des Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums und des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Demnach sollen bis zum 28. Februar 2021 regelhaft
- keine Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI und stattdessen eine Begutachtung auf Basis von vorliegenden Informationen (schriftliche Unterlagen) und eines strukturierten Telefoninterviews nach § 147 Absatz 1 SGB XI und
- keine Regelprüfungen (Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI) in Pflegeeinrichtungen
durchgeführt werden.