Regelprüfungen bis Ende Februar ausgesetzt

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage werden Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch MDK und MDS bis zum Ende des Monats Februar ausgesetzt. Auch Pflegebegutachten sollen aktuell regelhaft nicht durch Begutachtung vor Ort durchgeführt werden.

Dies beruht auf einer übereinstimmenden Empfehlung des GKV-Spitzenverbands, des Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums und des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Demnach sollen bis zum 28. Februar 2021 regelhaft

  • keine Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI und stattdessen eine Begutachtung auf Basis von vorliegenden Informationen (schriftliche Unterlagen) und eines strukturierten Telefoninterviews nach § 147 Absatz 1 SGB XI und
  • keine Regelprüfungen (Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI) in Pflegeeinrichtungen

durchgeführt werden.