In der Videokonferenz am 5. Januar 2021 haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass die bestehenden Beschlüsse weiterhin gültig bleiben. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Landesverordnung MV soll voraussichtlich am Freitag veröffentlicht werden. Den konkreten Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden Sie hier.
Die Bundeskanzlerin und die Länderchef*innen bitten alle Bürger*innen dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit wie möglich zu Hause zu bleiben.
Private Treffen sind nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt. Die bislang geltende Regelung, dass Kinder im Alter bis zu 14 Jahren nicht dazu gezählt werden, gilt nicht mehr. In Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer beschränkt werden. Das gilt für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Diese Grenze überschreitet derzeit (Stand 5.Januar 2021) kein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern.
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dennoch müssen laut Beschluss die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden. Mecklenburg-Vorpommern hält jedoch an den bislang geltenden Regeln für Schulen und Kitas fest. Schüler*innen aus Abschlussklassen in Mecklenburg-Vorpommern können laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ab kommender Woche wieder zur Schule kommen.
Das Robert-Koch-Institut prüft derzeit sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen.
Bis zum 1. Februar 2021sollen weitere 2,7 Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert werden. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
Den Beschluss mit allen Informationen können Sie hier nachlesen.
Die nächste Bund-Länder-Beratung 25. Januar 2021 geplant, um die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 zu beschließen.