Pflegeschutzschirm - Formular für Januar veröffentlicht

Auf der Internetseite des GKV wurde ein aktuelles Formular zur Geltendmachung von Coronavirus-bedingten Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des Versorgungsverbesserungsgesetzes (GPVG) im Bundesanzeiger erfolgte zum Jahresende, so dass das Artikelgesetz weitgehend zum 1. Januar in Kraft tritt. Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes verlängert die Geltungsdauer des Pflegeschutzschirms bis zum 31. März 2021. Das Formular zur Geltendmachung von Ansprüchen wurde auf der Internetseite des GKV für den Erstattungsmonat Januar 2021 mit Stand 4. Januar 2021 eingestellt. Vor künftigen Verwendungen sollte immer geprüft werden, ob eine aktualisierte Fassung auf der GKV-Seite eingestellt wurde. Das aktuelle Formular ist mit dem Stichwort "vorläufig" gekennzeichnet.