Dies betrifft die
- Kostenerstattungs-Festlegungen zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Stand 14.07.2021)
- Kostenerstattungs-Festlegungen zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI (Stand 14.07.2021)
- Kostenerstattungs-Festlegungen TestV nach § 7 Abs. 2 TestV (Stand 14.07.2021).
Ebenfalls aktualisiert wurden die diesbezüglichen Erstattungsformulare und FAQs. Sie finden diese Dokumente auf der Internetseite des GKV-Spitzenverband.
Nach der aktuellen Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie gilt der Pflegeschutzschirm bis zum 30. September weiter.