Pflegeschutzschirm - GKV hat Dokumente aktualisiert

Der GKV-Spitzenverband hat seine Kostenerstattungs-Festlegungen, Erstattungsformulare und FAQ´s aktualisiert.

Dies betrifft die

  • Kostenerstattungs-Festlegungen zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Stand 14.07.2021)
  • Kostenerstattungs-Festlegungen zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI (Stand 14.07.2021)
  • Kostenerstattungs-Festlegungen TestV nach § 7 Abs. 2 TestV (Stand 14.07.2021).

Ebenfalls aktualisiert wurden die diesbezüglichen Erstattungsformulare und FAQs. Sie finden diese Dokumente auf der Internetseite des GKV-Spitzenverband.

Nach der aktuellen Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie gilt der Pflegeschutzschirm bis zum 30. September weiter.