Auffrischimpfungen für Pflegebedürftige ab September

Die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, dass ab September Nachimpfungen für besonders vulnerable Menschen angeboten werden. Hierzu zählen Pflegebedürftige und insbesondere auch Bewohner*innen vollstationärer Einrichtungen.

 

Hintergrund ist, dass nach aktuellen Erkenntnissen die Immunantwort nach vollständiger Impfung bei u.a. Höchstbetagten und Pflegebedürftigen Menschen schneller nachlässt als zunächst erwartet.

Daher wird ab September 2021 zur gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine „Auffrischimpfung“ in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Sozialministerium bereits in Aussicht gestellt, dass diese Impfungen im stationären Setting wieder durch Impfteams durchgeführt werden sollen.

Den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August 2021 finden Sie hier als PDF.