Pflegeheime dürfen keine Reservierungsgebühr vor tatsächlichem Einzug der Pflegebedürftigen verlangen

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen zukünftigen Bewohner*innen kein Entgelt für einen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Einzug in Rechnung stellen dürfen.

Nach der BGH Entscheidung vom 15. Juli 2021 ist eine solche Reservierungsgebühr nicht vereinbar mit den Regelungen nach § 15 Abs. 1 S. 2 WBVG i. V. m. § 87a Abs. 1 S. 4 SGB XI. Eine Vergütungspflicht tritt erst mit dem tatsächlichen Einzug der pflegebedürftigen Person ein. Die Abwesenheitsregel greift für diesen Zeitraum nicht.

Die Pressemeldung zum BGH-Urteil finden Sie hier: