Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die 60-seitige Broschüre neu aufgelegt und an die seit dem 1. Januar 2020 geltende neue Rechtslage im Wohngeldrecht angepasst. Des Weiteren enthält sie Berechnungsbeispiele für verschiedene Haushaltskonstellationen sowie eine Auflistung der Wohngeldbehörden im Land samt Kontaktdaten.
Gerade in der jetzigen Corona-Krise könne Wohngeld vielen Menschen helfen, die Zahlung ihrer Wohnkosten zu sichern, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Außerdem könnten Familien, die Wohngeld beziehen, auch Leistungen für Bildung und Teilhabe wie für Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, persönlichen Schulbedarf oder Schülerbeförderung erhalten. Es lohne sich in jedem Fall, seine Ansprüche prüfen zu lassen.
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten finanziell unterstützt. Das bedeutet, der Staat übernimmt einen Teil der Wohnkosten. Wohngeld wird auf Antrag und als Zuschuss in der Regel immer für ein Jahr gezahlt.
Alle Informationen zum Wohngeld, einen Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich ein möglicher Wohngeldanspruch berechnet werden kann, sowie die aktuellen Wohngeldtabellen und Antragsformulare zum Download finden Sie unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld