Mitte Oktober wurde die neue Coronavirus-Testverordnung vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Träger der Pflege und Eingliederungshilfe bekommen damit die Möglichkeit, eigenständig Antigen-Testungen ("Schnelltests") durchzuführen. Eine Handreichung des Paritätischen mit Erläuterungen zur Verordnung finden Sie hier.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde von der Landesregierung das "SARS-CoV-2-Testkonzept Mecklenburg-Vorpommern (Stand 04.11.2020)" erarbeitet, das die Umsetzung der Bundesverordnung im Land beschreibt. Das Testkonzept sieht vor, dass Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe einem "Rahmentestkonzept" beitreten können.
Das Rahmentestkonzept soll den Einrichtungen, Diensten und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe die Erstellung eines einrichtungs- und angebotsbezogenen Testkonzeptes erleichtern. Gleichzeitig ersetzen Anwendung und Beitrittserklärung des Rahmentestkonzeptes die Feststellung der zu beschaffenden Mengen an PoC-Antigen-Tests durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Darüber hinaus gibt das Rahmentestkonzept Hinweise zum sachgerechten und sinnvollen Einsatz der verschiedenen Testmöglichkeiten bezogen auf die jeweils zu testende Personengruppe je nach örtlicher Infektionslage.
Das Rahmentestkonzept mit umfangreichen Anlagen (Beitrittserklärung, Vorlagen für Dokumentation und Bescheinigungen, etc.) findet sich auf der Internetseite des Sozialministeriums MV.