Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im sozialen Bereich

In dem am 29. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturprogramm geht es um (zusätzliche) Maßnahmen auf Bundesebene zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im sozialen Bereich.

sowie speziell 

Aus den Informationen vom 09./10.07.2020 ergibt sich, dass der Haushaltsausschusses des BT am 01.07.2020 zusätzlich ein Sonderprogramm zur Stärkung gemeinnütziger Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe i. H. v. 100 Mio. € beschlossen hat. Dieses soll ab September 2020 greifen. Die konkrete Ausgestaltung des Programms (Richtlinien) erfolgt durch das BMFSFJ und wird derzeit erarbeitet.