Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung auf verlässlichen Regelbetrieb an Schulen

Das Bildungsministerium hat einen aktualisierten Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 veröffentlicht.

Danach starten die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. Den Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 finden Sie hier. 

Das Bildungsministerium hatte nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona am 24. Juli 2020 aktualisiert und angepasst.

Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden.

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben. 

Die vorliegenden Regelungen werden nach Aussage des Bildungsministeriums in den kommenden Wochen und Monaten in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft. 

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 24.07.2020 sowie den aktualisierten Hygieneplan.