Leitfaden für Veranstaltungen nach der Corona-Verordnung

Für die Durchführung von Veranstaltungen gelten weiter strenge Regeln. Der Städte- und Gemeindetag MV empfiehlt Vereinen in einem aktuellen Leitfaden, auf das Angebot von Speisen und Getränken während Veranstaltungen besser zu verzichten.

Die Corona-Lockerungs-Landesverordnung MV vom 7. Juli 2020 regelt u.a. die Durchführung von Veranstaltungen während der Corona-Pandemie. Einige grundsätzliche Regelungen für Veranstaltungen finden sich in § 8 der Verordnung (siehe hier). Zusätzlich sind die Auflagen aus Anlage 40 der Verordnung zu beachten (siehe „Auflagen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel“). Die Auflagen für Veranstaltungen sind dabei äußerst vielfältig und die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich aufwendig.

Der Städte- und Gemeindetag MV stellt Vereinen und Verbänden einen überarbeiteten Leitfaden zur Verfügung, wie die Auflagen nach der Corona-Lockerungs-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern rechtssicher erfüllt werden können. Der Leitfaden finden sich auf der Internetseite des Städte- und Gemeindetags.

Auch wenn ein Angebot von Speisen und Getränken auf Veranstaltungen grundsätzlich wieder erlaubt ist, weist der Städte- und Gemeindetag darauf hin, dass hierbei eine Vielzahl an Auflagen zu beachten sind - selbst wenn es sich bei der Bewirtung nur um eine Tasse Kaffee oder ein Wasser in der Vorstandssitzung handelt. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt Vereinen daher, auf das Angebot von Speisen und Getränken jeglicher Art in eigenen oder angemieteten Räumen besser zu verzichten. Die Erläuterung des Städte- und Gemeindetags dazu finden Sie hier.