Abschlussbericht UTiP veröffentlicht

Die Studie bietet die erste systematische Untersuchung zum Ausmaß der Technikausstattung von Pflegeeinrichtungen in der Langzeitpflege.

Das IGES Institut führte die Umfrage zum Technikeinsatz in Pflegeeinrichtungen (UTiP) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch. 

Vor dem Hintergrund der 2019 in Kraft getretenen Regelung zur Förderung der Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung in Pflegeeinrichtungen (§ 8 Abs. 8 SGB XI) wurde eine Bestandsaufnahme des Technisierungsgrades von Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Diese Analyse liefert eine belastbare Datengrundlage für die spätere Bewertung der Entwicklungen in diesem Bereich und damit auch für die Beurteilung der Wirkungen der Förderung. 

Die Auswertung der Befragung zeigt unter anderem, dass der Technikeinsatz im Bereich betriebliche Verwaltung und Organisation in Pflegeeinrichtungen insgesamt höher ist, als im Bereich der pflegerischen Versorgung (Pflege und Betreuung). Bereits weit verbreitet sind im stationären Bereich technische Hilfen zur physischen Entlastung der Pflegekräfte, wie Personenlifter, elektrisch verstellbare Betten und Aufsteh-/Transferhilfen. Sensor- und computergestützte Systeme werden von 30 bis 40 Prozent der Einrichtungen genutzt. Robotische Systeme (von automatisierten Esshilfen bis Assistenz- und Servicerobotern) werden bisher nur in Einzelfällen eingesetzt.

Ein regelmäßiger digitaler Datenaustausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens findet in Pflegeeinrichtungen mehrheitlich noch nicht statt. Die Kommunikation mit Kund*innen, erfolgt zu 90 Prozent auf E-Mail-Basis. Jeweils rund 70 Prozent der Vertreter*innen der teil- und vollstationären Einrichtungen schätzten ihre Kund*innen als „eher skeptisch“ gegenüber einem Technikeinsatz in Pflege & Betreuung ein, im ambulanten Bereich waren es mit rund 40 Prozent deutlich weniger.

Als Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Techniknutzung werden am häufigsten Finanzierungsprobleme genannt, gefolgt von wahrgenommenen oder befürchteten Akzeptanzproblemen bei älteren Beschäftigten, aber auch dem Zeitaufwand, der mit der Einführung neuer Technik verbunden ist.

Die Fördermaßnahme gem. § 8 Abs. 8 SGB XI war zum Zeitpunkt der Befragung in der Branche weitgehend, jedoch noch nicht flächendeckend bekannt, ebenso die entsprechenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Ca. 70 Prozent der Einrichtungen haben bereits bzw. wollen die Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen, so dass von einer breiten Akzeptanz der Maßnahme ausgegangen werden kann. Die bis zum Befragungszeitpunkt bereits beantragten Fördermittel werden hauptsächlich für den Aufbau der IT-Infrastruktur genutzt (Einrichtung von Internet und WLAN, Anschaffung von Endgeräten, Inbetriebnahme und Schulung). Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Höhe des Förderbetrages) gab es allerdings Kritik: 47 Prozent schätzten das Antragsverfahren als zeitaufwändig bzw. kompliziert ein. Es wurde ebenso darauf hingewiesen, dass das Aufbringen der erforderlichen Eigenmittel schwierig sei und damit auch die Inanspruchnahme der Fördermittel. Weiterhin wurde die Summe von bis zu 12.000 Euro je Pflegeeinrichtung als zu gering eingestuft.

Vor dem Hintergrund der Befragungsergebnisse sprechen sich die Autor*innen der Studie für folgende Handlungsempfehlungen aus:

  • Bereitstellung von praxisbezogenen Informationen zum Einsatz  und zu den wirtschaftlichen Vorteilen der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Bereitstellung einer Übersicht zu am Markt verfügbaren und erfolgreich eingesetzten Produkten und Lösungen mit Preisangabe, analog der Übersicht der BGW
  • Initiierung von Informationsveranstaltungen
  • Verbesserung der Praxistauglichkeit technischer Lösungen
  • Einbindung einer informationstechnischen Grundbildung in die Pflegeausbildung, Vermittlung von Medienkompetenz sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten für bereits berufstätige Pflegekräfte.

Die Informationen zur Ausstattung und Nutzung von Technik in Pflegeeinrichtungen wurden innerhalb der siebenmonatigen Laufzeit des Projekts mit Hilfe eines Online-Fragebogens erhoben. Der Abschlussbericht wurde Ende Juni 2020 fertiggestellt. Die Kurz- und Langversion der Untersuchung ist auf der Internetseite des BMG veröffentlicht.