Nach den Empfehlungen des sachverständigen Gremiums beim Sozialministerium MV für die Öffnung von Pflegeeinrichtungen und Betreuungsangeboten in der Eingliederungshilfe (Stand 8. Juli) ist es möglich die obligatorische Tagesanwesenheitsliste (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 Pflege und Soziales Corona-VO) auch durch Anmeldezettel und Einwurfkästen umzusetzen (S. 17 der Empfehlungen).
Nun bietet die Webanwendung „recover care“ Pflegeeinrichtungen eine Lösung zur digitalen Erfassung der Kontaktdaten von Besucher*innen. Statt seine Kontaktdaten auf Papier zu schreiben, fotografiert der Besucher mit seinem Smartphone einen QR Code und gibt seine Kontaktdaten sowie den Namen der Person ein, die besucht wird. Die Registrierung erfolgt dann automatisch mit Ort und Zeit. Die Daten werden auf dem Smartphone verschlüsselt und bei jedem Check-In an einen zentralen Server gesandt. Dabei werden die Daten sicher verschlüsselt und gespeichert. Der Check-Out erfolgt per Klick oder automatisch nach vier Stunden. Die Daten werden nur dann entschlüsselt, wenn das Gesundheitsamt im Fall einer COVID-19-Infektion die Daten offiziell zum Zweck der Kontaktnachverfolgung abfragt. Nach vier Wochen werden die Daten automatisch gelöscht.
Pflegeeinrichtungen finden unter https://www.recovercare.de die Möglichkeit, die Lösung 14 Tage zu testen, ausführliche Informationen dazu abzurufen und Rückfragen zu stellen.
„recover care“ wurde von der Kölner Agentur Railslove auf Initiative und in Kooperation mit der Bank für Sozialwirtschaft und ihrer Tochtergesellschaft BFS Service GmbH entwickelt.
Quelle: Pressemeldung der Bank für Sozialwirtschaft vom 04.08.2020