Landespräventionspreis 2021: "Kein Kind alleine lassen - Kinderschutz geht uns alle an!?"

Herausragende Beispiele sollen am 22. April 2021 mit dem Landespräventionspreis 2021 unter dem Thema „Kein Kind alleine lassen – Kinderschutz geht uns alle an!?“ im Rahmen des 11. Landespräventionstags ausgezeichnet werden. Einsendeschluss ist der 26. Februar 2021.

Es werden Projekte gesucht,

  • die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu unterstützenden Angeboten ermöglichen,
  • sich durch einen nachhaltigen Ansatz auszeichnen,
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund stellen,
  • die Resilienz von Kindern und Jugendlichen stärken,
  • Perspektiven zur Verbesserung des Kinderschutzes eröffnen,
  • die Entwicklungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen stärken und
  • sich an den Kinderrechten orientieren.

Die Landespolizei und der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung setzen damit auch in diesem Jahr ihre bewährte Praxis fort, alle zwei Jahre Initiativen, Organisationen, Einrichtungen oder Einzelpersonen, die sich in vorbildlicher Weise in der Kriminalitätsvorbeugung engagieren, mit dem Landespräventionspreis auszu-zeichnen.


Bis zum 26. Februar 2021 besteht die Gelegenheit, Initiativen oder Projekte vorzuschlagen, die es nach seiner Auffassung verdient haben, mit dem Landespräventionspreis 2021 ausgezeichnet zu werden. Die entsprechende Anmeldekarte steht unter www.kriminalpraevention-mv.de zum Download bereit. Vorschläge können auch per E-Mail an die Geschäftsstelle des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung gesandt werden: lfk@kriminalpraevention-mv.de.

Eine Jury wird aus allen Einsendungen jene Preisträger auswählen, die dann im Rahmen des 11. Landespräventionstages am 22. April 2021 den Landespräventionspreis, in Form eines Pokals und das Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.500 EUR, aus den Händen von Innenminister Lorenz Caffier entgegennehmen können.

Mit der Wahl des Mottos „Kein Kind alleine lassen – Kinderschutz geht uns alle an!?“ greifen der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und die Landespolizei ein Thema auf, das allen Akteuren in der gesamtgesellschaftlichen und polizeilichen Prävention besonders am Herzen liegt.

Kriminalitätsvorbeugung wird in Mecklenburg-Vorpommern seit über 25 Jahren als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Staatliche Verantwortungsträger und nichtstaatliche Akteure haben hierbei gleichermaßen vielfältige Möglichkeiten und Ressourcen. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung bietet dafür den erforderlichen organisatorischen Rahmen auf Landesebene.