Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020 -2021

Im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2021 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 -2021 veröffentlicht.

Die Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020 -2021–KitaInvestFöRL M-V 2020 -2021 ist am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. 

Das Land gewährt auf der Grundlage von Kapitel 5 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für die Jahre 2020 bis 2021 Zuwendungen für Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden.

Ansprechpartner für die Antragstellung der Letztempfänger (Träger der Kindertageseinrichtung sowie öffentlich geförderte Tagespflegepersonen) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Als Erstempfänger der Zuwendungen senden diese ihren Antrag an das Landesamt für Gesundheit und Soziales und fügen eine Prioritätenliste und eine Kopie der Anträge der Letztempfänger bei. Die dazu erforderlichen Formulare sind auf der Internetseite des LaGuS unter  https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ abrufbar.