Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK)

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat am 26. November 2020 Beschlüsse zu verschiedenen sozialpolitischen Themen gefasst, u.a. für die Bereiche Altenhilfe und Pflege sowie Eingliederungshilfe.

Die veröffentlichten Beschlüsse können unter folgendem Link eingesehen werden: https://asmkintern.rlp.de/fileadmin/asmkintern/Beschluesse/Protokoll/2020-12-11_externes_Protokoll_der_ASMK_komplett_final.pdf 

Die Beschlussfassungen der ASMK betreffen u. a. Themen aus dem Bereich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.U. a. positioniert sich die ASMK wie folgt:

Altenhilfe und Pflege und Eingliederungshilfe:
Die ASMK erkennt "ohne jeden Zweifel und ausnahmslos" die Systemrelevanz sowohl der Pflege pflegebedürftiger Menschen als auch der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an, da diese unter anderem ein Erwerbsleben der Angehörigen ermöglicht. Die finanzielle Wertschätzung der Pflegekräfte und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe müsse sich daher verstetigen - so die ASMK - und "für eine dauerhaft angemessene und zugleich tragfähige Entlohnung in eine flächendeckende und auskömmliche Tarifbindung einmünden". Dies sei mit der "dringend notwendige[n] Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und ihrer Finanzierung zu verbinden" ebenso wie mit einer verbesserte Wertschätzung und Unterstützung pflegender und betreuender Angehöriger.

Während der Pandemie müssten - so die ASMK - Maßnahmen des Gesundheitsschutzes regelmäßig kritisch überprüft werden unter Abwägung der Rechte der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit einerseits und ihrer Freiheits- und Teilhaberechte andererseits. Ferner seien Abstimmung und Koordination zwischen Bund und Ländern aber auch mit den übrigen Akteuren weiter zu verbessern. Die Pandemie habe ferner die Schlüsselrolle der Digitalisierung in der Pflege aber auch in der Eingliederungshilfe weiter verdeutlicht.

Tarifliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen:
Die ASMK spricht sich klar und deutlich für gute Arbeitsbedingungen und - unter Wahrung der Tarifautonomie - für eine bessere Entlohnung der Beschäftigten aus. Sie richtet insofern ihren Apell an verschiedene Akteure der Sozialwirtschaft. Beachtenswert ist dabei insbesondere die Forderung, dass "angemessene Arbeits- und Entgeltbedingungen der Träger" im Bereich der Sozialwirtschaft nicht nur in entgeltfinanzierten Bereichen zu berücksichtigen seien, sondern auch im zuwendungsfinanzierten Bereichen, ggf. in Orientierung an den "Entgeltregelungen für vergleichbar Beschäftigte der öffentlichen Hand."
Ferner fordert die ASMK allgemein, die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern und Anreize für einen Beitritt zu einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband zu erhöhen.

Darüber hinaus bezieht die ASMK Stellung zu:
- einem besseren Zugang zur privaten Altersversorgung, insbesondere für Frauen, und eine dezentrale Organisation der Rentenversicherung ,
- einer Stärkung der Schulderberatung und der Krebsberatungsstellen,
- der Einführung der Kindergrundsicherung, Unterstützung von Ein-Eltern-Familien und Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie,
- der Sicherung der europäischen Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Pandemiezeiten, einschließlich der Sicherung fairer   Arbeitbedingungen für die eingewanderten Unionsbürgerinnen,
- der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktsituation Neu-Zugewanderter und vieles mehr.