Informationen, Empfehlungen und Hilfestellungen für die Hilfen zur Erziehung

Der KSV/LJA hat aktuelle Informationen, Empfehlungen und Hilfestellungen für die Hilfen zur Erziehung veröffentlcht.

Laut Informationen aus einer Besprechung des Interministeriellen Führungsstab besteht einhellige Auffassung, dass die Kinder- und Jugendhilfe als kritische Infrastruktur zu definieren ist und damit ein Anspruch auf Schutzkleidung besteht.

Wie das weitere Prozedere ist, wird der KSV zeitnah mitteilen. Von Nachfragen soll Abstand genommen werden.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung zu weiteren Informationen und Absprachen:

  1. KiJu aus anderen Bundesländern werden bis auf weiteres nicht mehr in Einrichtungen der HzE aufgenommen. Gleiches gilt dür Beurlaubungen der KiJu in andere Bundesländer außerhalb MV
  2. Beurlaubungen der KiJu innerhalb der Gebietskörperschaften sind grds. Auszusetzen. Einzelfallregelungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt
  3. Rückführungen von KiJu sind grds. Auszusetzen. Ausnahmen: Maßnahmen war zuvor geplant und steht unmittelbar bevor und es wurde keine Infektion festgestellt.
  4. Die Arbeitszeit in den stationären Einrichtungen kann auf maximal 12 Stunden je Tag verlängert werden.
  5. Was gilt in den HzE weiter zu beachten:
  1. Prävention/Vorsorgemaßnahmen

Einfühlsame und gute Kommunikation, Möglichkeit zu anderweitiger Kontaktpflege prüfen; Hygienemaßnahmen sind weiter einzuhalten

  1. Was tun bei einem Verdachtsfall

Zeigen sich einschlägige Krankheitszeichen, sind unnötige Kontakte zu vermeiden. Hausarzt telefonisch kontaktieren. Bei Kontakt zu einer Person mit einer solchen Erkrankung soll man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Das örtlich zuständige und das fallführende JA, das LJA sowie die Personensorgeberechtigte sind zu informieren.

  1. Was ist bei einem bestätigten Fall zu beachten?

Das staatlich und örtlich zuständige Gesundheitsamt wird entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das örtliche und das fallführende Jugendamt.

Das Gesundheitsamt hat auch für das Betreuungspersonal Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Träger hat sein Personal, die KiJu und die Personensorgeberechtigten über die getroffenen Maßnahmen zu informieren

  1. Wie läuft das BE-Verfahren

Es wird auf das angehängte Melde/Antragsformular verwiesen.

Alle Informationen finden sie zusätzlich auf der Internetseite www.ksv-mv.de

und unterhttps://www.paritaet-mv.de/corona/neueinstellungen-13-kw.html