Festlegungen zur Inobhutnahme und konkreten Unterbringungen

Das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband hat konkrete Festlegungen zur Inobhutnahme und konkreten Unterbringungen veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst besagen die Festlegungen folgendes:

  1. Einrichtungen werden nur grundsätzlich nur noch Kinder und Jugendliche aus dem zuständigen Jugendamtsbereich aufnehmen.
  2. Grundsätzlich ist der Dienstbetrieb zum Schutz der Gesundheit zu modifizieren und bei Personalmangel zu priorisieren, aber nicht einzustellen.
  3. Bei Aufnahme der Kinder und Jugendlichen werden besondere Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.
  4. Neu aufgenommene Kinder und Jugendliche sind über Schutzmaßnahmen zu informieren.
  5. Es soll überprüft werden, ob kurzfristig Übergangsquartiere bezogen werden können oder vorhandene derzeit geschlossene Einrichtungen umfunktioniert werden können
  6. Bei Rückkehrer ist Pkt. 3 anzuwenden.

Die Festlegungen zur Inobhutnahme und konkreten Unterbringungen finden Sie hier https://www.paritaet-mv.de/corona/neueinstellungen-13-kw.html