Kurz zusammengefasst besagen die Festlegungen folgendes:
- Einrichtungen werden nur grundsätzlich nur noch Kinder und Jugendliche aus dem zuständigen Jugendamtsbereich aufnehmen.
- Grundsätzlich ist der Dienstbetrieb zum Schutz der Gesundheit zu modifizieren und bei Personalmangel zu priorisieren, aber nicht einzustellen.
- Bei Aufnahme der Kinder und Jugendlichen werden besondere Vorsichtsmaßnahmen empfohlen.
- Neu aufgenommene Kinder und Jugendliche sind über Schutzmaßnahmen zu informieren.
- Es soll überprüft werden, ob kurzfristig Übergangsquartiere bezogen werden können oder vorhandene derzeit geschlossene Einrichtungen umfunktioniert werden können
- Bei Rückkehrer ist Pkt. 3 anzuwenden.
Die Festlegungen zur Inobhutnahme und konkreten Unterbringungen finden Sie hier https://www.paritaet-mv.de/corona/neueinstellungen-13-kw.html