Informationen des Paritätischen zum Das Masernschutzgesetz gilt ab dem 1. März 2020.

Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen finden sich im Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung (IfSG n.F.) wieder. Daraus wird deutlich, welche Personen einer Nachweispflicht eines Masernimpfschutzes unterliegen, wie und von wem das überprüft wird und welche Konsequenzen bei Verstoß der gesetzlichen Vorgaben greifen.