Online-Informationen zum Masernschutzgesetz

Der Paritätische informiert in seinen Online-Informationen, welche Personen einer Nachweispflicht eines Masernimpfschutzes unterliegen, wie und von wem das überprüft wird und welche Konsequenzen bei Verstoß der gesetzlichen Vorgaben greifen.

Das Masernschutzgesetz gilt ab dem 1. März 2020. Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen finden sich im Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung (IfSG n.F.) wieder. Die Online-Informationen richten sich an paritätische Einrichtungen und sollen einen Überblick zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben sowie konkrete Fragestellungen zu Umsetzung klären helfen. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch nicht abschließend zu beantworten sind. Viele Informationen beziehen sich auf Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und sind entsprechend gekennzeichnet.  Die Angaben werden je nach Informationsstand laufend aktualisiert. Dies betrifft vor allem Informationen, welche Einrichtungen/Angebote/Personenkreise konkret betroffen sind.

Der Paritätische Gesamtverband ist mit den ersten Informationen zum Masernschutzgesetz online unter: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/masernschutzgesetz/