Informationen aus dem Bereich Eingliederungshilfe

Im Bereich der Eingliederungshilfe ist Vieles in Bewegung. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Umsetzungsstand der Übergangsregelungen sowie weitere aktuelle Themen zusammengefasst.

Stand der Umsetzung der Übergangsregelungen

Im Rahmen der AG BTHG am 2. Dezember 2020 haben sich die Vertreter*innen der Leistungserbringer und Leistungsträger mit dem Stand der Umsetzung der Übergangsregelungen befasst.

Der KSV hat darüber informiert, dass bislang 728 Anträge auf Übergangsregelungen beim KSV eingegangen sind. Von den 677 abgearbeiteten seien 97 Anträge unterzeichnet zurückgekommen. 51 Anträge werden noch bearbeitet im Sinne von Nachschärfungen.

Wie bereits zum Jahresende 2019 ist es zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, was passiert, wenn nicht alle Abschlüsse bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen konnten. Das könnte der Fall sein, weil beispielswiese bestimmte Angebote nicht angenommen werden können oder noch Rücksprachen erforderlich sind.   

Die Fachaufsicht ist zu keiner festen Zusage bereit, dass die Abschlüsse im Januar noch möglich sind. Sie appelliert an alle Beteiligten, hier im Sinne der Abschlüsse der Leistungsvereinbarungen zusammenzuarbeiten.

Informationen zu den Nachfragen Kosten der Unterkunft (KdU)  

Auf Intervention des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Problem der teilweise gesunkenen, durchschnittlich angemessenen Warmkosten eines Einpersonenhaushaltes als Grundlage des Angemessenheitswertes der Miete für besondere Wohnformen aufgegriffen.

Das Bundesministerium hat ausdrücklich mitgeteilt, dass im Jahr 2021 nicht beanstandet wird, wenn sich die gesunkenen Werte nicht in den Grundsicherungsbescheiden wiederfinden. Das BMAS hat zugesagt, dies schriftlich zu bestätigen. Außerdem hat es darüber informiert, dass eine gesetzliche Neuregelung zu der Berechnung der Angemessenheitswerte geplant ist.

Informationen zum Umgang mit Anlage 7 des LRV § 131 SGB IX (Wirksamkeit)

Zum Umgang mit der Anlage 7 des LRV § 131 SGB IX läuft im Landkreis Ludwigslust Parchim ein Projekt mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens in Mecklenburg-Vorpommern. Beteiligt an dem Projekt sind Leistungsträger und Leistungserbringer. Die Landkreise gehen zurzeit sehr unterschiedlich mit der „Anlage 7“ um. Es gibt die Aussage von Leistungsträgern, dass Leistungsvereinbarungen nur mit Anlage 7 abschlussreif seien.

Die LIGA befindet sich hierzu in einem Klärungsprozess mit der Fachaufsicht.

Sachstand zur Kommission nach § 31 des LRV § 131 SGB IX

Die Weiterentwicklungs- und Evaluationskommission nach § 31 des LRV § 131 SGB IX ist noch nicht einberufen worden. Es fehlt nach wie vor an der Benennung von Vertreter*innen der Leistungsträger. Die Landkreise haben inzwischen Vertreter*innen benannt, die Städte noch nicht.

Insofern ist eine Einberufung der Kommission noch nicht möglich.

Sachstand Schiedsstelle SGB IX, XII

Leistungserbringer und Leistungsträger haben jeweils einen Kandidaten für die Schiedsstelle benannt. Die LIGA hat den Kandidaten der Leistungsträger abgelehnt. Eine Reaktion der Leistungsträger liegt noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob hier ein neuer Vorschlag unterbreitet wird oder das Losverfahren ggf. in Gang gesetzt wird.

Sachstand Steuerungsgruppe ITP

Die LIGA hatte sich in der Vergangenheit sehr um die Einberufung einer Arbeitsgruppe (Steuerungsgruppe) zum ITP eingesetzt. Die Fachaufsicht hat mitgeteilt, dass dies nunmehr für Januar 2021 geplant sei.