In Abstimmung mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege“ sowie eine „Hilfe zur Ermittlung und Bewertung des Infektionsrisikos durch SARS-CoV-2 in der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Erfordernisses von Atemschutz bei Pflege- und Betreuungstätigkeiten in der ambulanten Pflege“ erarbeitet.
Neben spezifischen Ausführungen zu Abstandsregelungen und dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie sonstiger persönlicher Schutzausrüstung im Zusammenhang mit pflegerischen Tätigkeiten, werden klare und praxisrelevante Hinweise für Vorkehrungen im Arbeitsumfeld von Mitarbeitenden der Pflegedienste gegeben. Hierzu zählen Hinweise für Aufenthalte in den Geschäftsräumen, die Gestaltung der Sanitärräume und die Nutzung von Dienstfahrzeugen. Die Standards sowie die Gefährdungsbeurteilung spiegeln die konkrete Alltagswirklichkeit der Arbeit in ambulanten Pflegediensten und geben ganz konkrete Hinweise zur Vermeidung von Gefahrenpotentialen.
Zu finden sind beide Dokumente unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege.
Außerdem hat die BGW im November ein Expertengespräch zum Management von COVID-19 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen veranstaltet. Hier haben Fachleute aus verschiedenen Institutionen aktuelle Erkenntnisse zur Verbreitung und Prävention berufsbedingter COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zusammengetragen. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie unter www.bgw-online.de/expertengespraech-corona.