Handreichung für Besuchskonzepte in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat eine Handreichung für Besuchsregelungen in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege veröffentlicht.

Die Handreichung beruht auf einer Analyse bereits bestehender Besuchskonzepte und wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den der privaten Einrichtungsträger sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert Koch-Institut (RKI) erstellt.  Somit wird eine Vielzahl an Gesichtspunkten dargestellt, die in den stationären Pflegeeinrichtungen bereits nach Kräften und individuellen Möglichkeiten umgesetzt werden. Die Bedeutung der Einhaltung der hygienischen Grundregeln wird betont. An unterschiedlichen Zusammenhängen wird dargestellt, dass die Möglichkeit zur Testung Besuchskonzepte unterstützen kann, jedoch nicht zur Vernachlässigung von Grundregeln der Hygiene verleiten darf. Betont wird auch die Bedeutung von Transparenz und Kommunikation gegenüber Bewohnern und Angehörigen. Zugleich wird einleitend festgestellt, dass landesrechtliche Regelungen für Besuchskonzepte einen zwingenden Rahmen vorgeben.

Die aktuelle Pflege und Soziales Corona Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt einen großzügigen Rahmen vor und verpflichtet Einrichtungen innerhalb dieses Rahmens Besuche zu ermöglichen. In Anbetracht steigender Infektionszahlen im Land stehen Änderungen dieser Parameter in Aussicht, die im Regierungskabinett am 8. Dezember 2020 abgestimmt wurden. Die konkreten Änderungen in der Verordnung befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung. In Aussicht steht eine Verpflichtung zur PoC-Testung ab einer bestimmten, hohen Inzidenz. Der Paritätische MV wird seine Mitglieder über mögliche Änderungen informieren, sobald diese konkret vorliegen.

Die Handreichung ist auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten veröffentlicht: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/