Seit Mitte März waren Regelprüfungen und persönliche Pflegebegutachtungen zum Schutz vor Infektionen ausgesetzt. Zur Wiederaufnahme ab Oktober hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses Schutzkonzept bezieht sich auf alle Versorgungsbereiche und jeweils auf Begutachtungen und Prüfungen. Das Hygienekonzept des MDS wird auch von den PKV-Prüfdiensten und dem Medicproof - Dienst unterstützt. Grundvoraussetzung für Prüfungen jeglicher Art ist eine relativ stabile Infektionslage. Prüfungen sollen nicht durchgeführt werden, wenn in einer Einrichtung eine Infektion vorliegt bzw. wenn ein Verdacht oder die Einrichtung in einem regionalen Risikogebiet liegt. Prüferinnen und Prüfer unterziehen sich vorab einem Gesundheitscheck. Gemäß der nationalen Teststrategie werden Prüfer nicht periodisch getestet, sondern nur dann, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die offiziellen Ankündigungsfristen der Prüfungen werden nicht angepasst bzw. verlängert. Die Qualitätsprüfungen werden ab 1. Oktober 2020 wieder regulär durchgeführt.
Die Einrichtungen werden gebeten, bei Ankündigung der Prüfung durch den Medizischen Dienst eventuelle Infektionsgefahren mitzuteilen. Gegebenenfalls sollen Regel- bzw. Anlassprüfungen mit besonderer Schutzausrüstung durchgeführt werden.
Persönliche Begutachtungen zur Pflegebedürftigkeit sollen grundsätzlich wieder in der Häuslichkeit durchgeführt werden. Allerdings finden Besuche in der Häuslichkeit nur statt, sofern keine besondere Infektionsgefahr vorliegt. Grundsätzlich sollen möglichst wenig Personen während der Begutachtung anwesend sein. Allgemeine Hygienegrundsätze werden von den Gutachtern eingehalten. Hausbesuche bei Pflegebedürftigen mit besonderem Risiko sollen ausgeschlossen sein. Alternativ wird eine telefonische Begutachtung durchgeführt.
Das Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie finden Sie hier.